Bewirb dich jetzt bis zum 15. Juli für alle Bachelor- und deutschsprachigen Masterstudiengänge sowie ausgewählte englischsprachige Masterstudiengänge an der TU Hamburg.

Sprachkenntnisse

Für die einzelnen Bachelorstudiengänge sind unterschiedliche Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch erforderlich.

In vielen Fällen sind die Sprachkenntnisse durch einen Nachweis -fristgerecht- zu belegen.

Die Anforderungen für die einzelnen Studiengänge finden Sie im folgenden Akkordeon aufgelistet.

Bitte beachten Sie:

Eine Zulassung (Schritt 1) für internationale Studienbewerber bzw. Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung kann nur erfolgen, wenn Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist -15.07.2025- die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen haben.
Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Zulassung nicht ausreichend. Der Sprachnachweis darf in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein.

Eine Immatrikulation (Schritt 2) kann ebenfalls nur erfolgen, wenn Sie bis zum Ende der Immatrikulationsfrist die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen haben.
Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Zulassung nicht ausreichend. Der Sprachnachweis darf in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein.